Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1985

Geschäftszahl

84/09/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2174/64 E 26. März 1965 VwSlg 6642 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Waschen und Baden sind lebenswichtige Verrichtungen. Sie stellen sich nicht mehr als Handreichungen dar, die im Rahmen des sittlichen Familenbandes nahen Angehörigen zumutbar sind, sondern müssen dem Begriff "Pflege und Wartung" subsumiert werden.