Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.1985

Geschäftszahl

84/09/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2241/51 E 27. Oktober 1953 VwSlg 3159 A/1953 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begriffe des ursächlichen Zusammenhanges und der Wahrscheinlichkeit eines solchen sind Rechtsbegriffe. die Entscheidung, ob ein festgestellter Sachverhalt einem Tatbestand entspricht, darf nicht dem Sachverständigen überlassen werden, sondern obliegt der Behörde. Vorgänge, die zu einer Entwicklung nicht oder nur unwesentlich beigetragen haben, können den ursächlichen Zusammenhang nicht herstellen.