Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1986

Geschäftszahl

84/09/0059

Rechtssatz

Hat das Landesinvalidenamt über den im Zuerkennungsbescheid angeführten Endtermin hinaus die Beschädigtenrente ausgezahlt, so handelt es sich nicht um einen Anwendungsfall des Paragraph 1431, ABGB, sondern um "zu Unrecht empfangene Rentenbezüge" iS des Paragraph 54, Absatz eins, KOVG. Die Ersatzpflicht ist gemäß Paragraph 54, Absatz 3, KOVG mit Bescheid auszusprechen. Der Instanzenzug geht zur Schiedskommission.