Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1984

Geschäftszahl

84/09/0034

Rechtssatz

Nach Paragraph 46, AVG 1950 (Paragraph 24, VStG 1950) kommen grundsätzlich auch mittelbare Beweismittel, bei denen das Beweisergebnis im Wege der Schlussfolgerung aus anderen Tatsachen gewonnen wird, in Betracht.