Verwaltungsgerichtshof
07.03.1984
84/09/0034
Nach Paragraph 46, AVG 1950 (Paragraph 24, VStG 1950) kommen grundsätzlich auch mittelbare Beweismittel, bei denen das Beweisergebnis im Wege der Schlussfolgerung aus anderen Tatsachen gewonnen wird, in Betracht.