Verwaltungsgerichtshof
12.09.1984
84/09/0023
GRS wie 2226/77 E 16. Juni 1978 RS 1
Für die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.