Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1984

Geschäftszahl

84/09/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2226/77 E 16. Juni 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen nicht die bloße Möglichkeit einer Verursachung der Gewißheit gleichgestellt.