Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1985

Geschäftszahl

84/09/0004

Rechtssatz

Der Anspruch auf Pflegzulage ist gegeben, wenn die Dienstbeschädigung eine wesentliche Bedingung der Hilflosigkeit ist. (Hinweis auf E vom 11.12.1964, 0320/64, VwSlg 6517 A/1964)