Verwaltungsgerichtshof
30.09.1985
84/08/0251
Paragraph 10, ApG findet auch auf die Errichtung von ärztlichen Hausapotheken Anwendung, wenn in der Ortschaft, in welcher die Hausapotheke errichtet werden soll, bisher noch keine derartige Apotheke bestanden hat. (Hinweis auf E vom 22.12.1983, 82/08/0054)