Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1985

Geschäftszahl

84/08/0251

Rechtssatz

Paragraph 10, ApG findet auch auf die Errichtung von ärztlichen Hausapotheken Anwendung, wenn in der Ortschaft, in welcher die Hausapotheke errichtet werden soll, bisher noch keine derartige Apotheke bestanden hat. (Hinweis auf E vom 22.12.1983, 82/08/0054)