Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1989

Geschäftszahl

84/08/0223

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0092 E 13. Oktober 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Verrichtet ein Verwandter oder Verschwägerter des Hauseigentümers (der Hauseigentümer) Hausbesorgertätigkeiten, so kann für die Beurteilung, ob diese Tätigkeiten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG oder familienhaft verrichtet werden, die Prüfung der Frage von Bedeutung sein, ob angesichts der Größe des Hauses und der Anzahl seiner Wohnungen ortsüblicherweise ein familienfremder Hausbesorger bestellt worden wäre.