Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1986

Geschäftszahl

84/08/0210

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0051 E 4. Juni 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Sowohl für die Versicherungspflicht als auch für die Beitragspflicht (in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung der Bauern) kommt es auf den Betriebsbegriff des Landarbeitsgesetzes und nicht jenes des Bewertungsgesetzes an. Darstellung der Judikatur zum Begriff des "Betriebes", der selbständigen Land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit" und der Führung des Betriebes auf eigene "Rechnung und Gefahr".)