Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1984

Geschäftszahl

84/08/0105

Rechtssatz

Ist Beschwerdegegenstand ein verfahrensrechtlicher Bescheid in einer Begünstigungsangelegenheit, endet der Instanzenzug, der sich nach dieser letzteren - materiell-rechtlichen - Angelegenheit richtet, beim Landeshauptmann. (Hinweis auf das E vom 28.5.1982, 82/08/0061 = ZfVB 1983/3/1269)