Verwaltungsgerichtshof
30.01.1986
84/08/0102
GRS wie 1836/56 E 4. Dezember 1957 VwSlg 4495 A/1957 RS 11
Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ASVG muss neben der Entgeltlichkeit die Wesensmerkmale der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit aufweisen.