Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1986

Geschäftszahl

84/08/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1836/56 E 4. Dezember 1957 VwSlg 4495 A/1957 RS 11

Stammrechtssatz

Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ASVG muss neben der Entgeltlichkeit die Wesensmerkmale der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit aufweisen.