Verwaltungsgerichtshof
07.06.1984
84/08/0101
GRS wie 2377/80 B 16. Jänner 1981 RS 1
Einem Schriftstück, in dem sowohl die Unterschrift des Genehmigenden als auch die des Belaubigenden photokopiert sind, kommt nicht die rechtliche Eigenschaft einer Bescheidausfertigung zu.