Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.1984

Geschäftszahl

84/08/0101

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2377/80 B 16. Jänner 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Schriftstück, in dem sowohl die Unterschrift des Genehmigenden als auch die des Belaubigenden photokopiert sind, kommt nicht die rechtliche Eigenschaft einer Bescheidausfertigung zu.