Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1986

Geschäftszahl

84/08/0075

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0041 E 30. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich eines (im Instanzenzug ergangenen, rechtskräftigen) Bescheides betreffend die Feststellung der Versicherungspflicht einer Person (Geltung auch für die Zukunft bis zu einer Änderung der maßgeblichen Sach- oder Rechtslage) sowie dementsprechend zur Bindungswirkung einer solchen Feststellung. (Hinweis auf E vom 20.9.1984, 82/08/0087)