Verwaltungsgerichtshof
16.04.1985
84/08/0073
GRS wie 83/08/0012 E 20. Dezember 1984 VwSlg 11630 A/1984 RS 8
Entscheidend für die Frage der Beitragspflichtigkeit des (gesamten) "Landes-Weihnachtsgeldes" ist, ob dieser Entgeltbestandteil auf Grund eines Rechtsanspruches zur Auszahlung gelangte oder nicht, denn auch im Bereich des Paragraph 49, Absatz 2, ASVG kommt es auf den Anspruchslohn oder das (höhere) tatsächlich geleistete Entgelt an; diese Frage ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Gesichtspunkten zu beantworten (Hinweis E 26.1.1984, 81/08/0211).