Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1985

Geschäftszahl

84/08/0073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0012 E 20. Dezember 1984 VwSlg 11630 A/1984 RS 8

Stammrechtssatz

Entscheidend für die Frage der Beitragspflichtigkeit des (gesamten) "Landes-Weihnachtsgeldes" ist, ob dieser Entgeltbestandteil auf Grund eines Rechtsanspruches zur Auszahlung gelangte oder nicht, denn auch im Bereich des Paragraph 49, Absatz 2, ASVG kommt es auf den Anspruchslohn oder das (höhere) tatsächlich geleistete Entgelt an; diese Frage ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Gesichtspunkten zu beantworten (Hinweis E 26.1.1984, 81/08/0211).