Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1985

Geschäftszahl

84/08/0070

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1836/56 E 4. Dezember 1957 VwSlg 4495 A/1957 RS 17

Stammrechtssatz

Das Entgelt ist in der Regel nicht geeignet, als Unterscheidungsmerkmal dafür zu dienen, ob dem Anspruch ein abhängiges oder ein unabhängiges Arbeitsverhältnis zugrunde liegt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

85/08/0011