Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1985

Geschäftszahl

84/08/0070

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1836/56 E 4. Dezember 1957 VwSlg 4495 A/1957 RS 14

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung, ob bei entgeltlicher Beschäftigung wirtschaftliche Abhängigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG gegeben ist, ist nur die betriebliche Erscheinung des Erwerbstätigen maßgebend.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

85/08/0011