Verwaltungsgerichtshof
28.04.1988
84/08/0002
Ausführungen zur Verneinung eines Beschäftigungsverhältnisses bei Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung (8 - 10 Stunden in der Woche zu Hause für den im Ausland befindlichen Ehegatten ohne Kontrollunterworfenheit)