Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1988

Geschäftszahl

84/08/0002

Rechtssatz

Ausführungen zur Verneinung eines Beschäftigungsverhältnisses bei Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung (8 - 10 Stunden in der Woche zu Hause für den im Ausland befindlichen Ehegatten ohne Kontrollunterworfenheit)