Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1985

Geschäftszahl

84/07/0165

Rechtssatz

Der Schutz für den Wasserbedarf der Gemeinden nach Paragraph 13, Absatz 3, leg cit bezieht sich nicht bloß auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität. (Eignung des Wassers, Hinweis auf E vom 7.7.1904, 7374, VwSlg 2812 aus 1904,)