Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1984

Geschäftszahl

84/07/0057

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0807/67 E 22. September 1967 VwSlg 7179 A/1967 RS 1

Stammrechtssatz

Von einer dem Gesetz entsprechenden Einwendung kann nur dann gesprochen werden, wenn die Verletzung eines subjektiven Rechtes behauptet wird. Ein Vorbringen, mit einem Vorhaben nicht einverstanden zu sein, stellt keine solche Behauptung dar (Hinweis E 6.3.1957, 1078/56).