§ 25 Abs 3 ROG Stmk stellt auf die bestimmungsgemäße Nutzung, die für das Freiland erforderlich ist, ab. (hier: Errichtung eines Jagd- und Forsthauses)Paragraph 25, Absatz 3, ROG Stmk stellt auf die bestimmungsgemäße Nutzung, die für das Freiland erforderlich ist, ab. (hier: Errichtung eines Jagd- und Forsthauses)