Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1986

Geschäftszahl

84/06/0200

Rechtssatz

Paragraph 25, Absatz 3, ROG Stmk stellt auf die bestimmungsgemäße Nutzung, die für das Freiland erforderlich ist, ab. (hier: Errichtung eines Jagd- und Forsthauses)