Verwaltungsgerichtshof
13.12.1984
84/06/0193
GRS wie 1009/50 E 5. Dezember 1951 VwSlg 2356 A/1951 RS 2
Die Baubehörde hat eine zur Sicherung oder Instandsetzung einer Baulichkeit aufgetragene Leistung inhaltlich derart zu bestimmen, dass der Bescheid einer Vollstreckung durch Ersatzvornahme zugänglich ist.