Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1984

Geschäftszahl

84/06/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1009/50 E 5. Dezember 1951 VwSlg 2356 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Die Baubehörde hat eine zur Sicherung oder Instandsetzung einer Baulichkeit aufgetragene Leistung inhaltlich derart zu bestimmen, dass der Bescheid einer Vollstreckung durch Ersatzvornahme zugänglich ist.