Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1984

Geschäftszahl

84/05/0164

Rechtssatz

Der Nachbar hat kein Recht, dass durch die Errichtung eines Neubaues die früheren Belichtungsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden (Hinweis auf E 20.5.1963, 1507/62, VwSlg 6032 A/1963).