Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1984

Geschäftszahl

84/05/0090

Rechtssatz

Ausführungen zu einem Entfernungsauftrag hinsichtlich einer nicht bewilligungspflichtigen Plakattafel, die zum Teil auf einem Grundstück aufgestellt ist, welches die Widmung "gemischtes Baugebiet" aufweist, weshalb der Entfernungsauftrag insoweit gesetzwidrig war.