Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1985

Geschäftszahl

84/04/0059

Rechtssatz

Die Bezirksverwaltung ist Teil des übertragenen Wirkungsbereiches. Sie ist in Statutarstädten vom Bürgermeister (und nicht vom Magistrat als selbstständige Behörde) wahrzunehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1984040059.X05