Verwaltungsgerichtshof
05.03.1985
84/04/0059
Ein Bescheid, welcher die Fertigungsklausel "Der Amtsleiter: iA ... " trägt, ist, ohne dass sich Gegenteiliges aus dem Bescheid ergibt, ist dem Magistrat (hier Magistrat der Stadt Linz) und nicht einem anderen Organ, insbesondere nicht dem Bürgermeister zuzurechnen.
ECLI:AT:VWGH:1985:1984040059.X03