Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1985

Geschäftszahl

84/04/0059

Rechtssatz

Ein Bescheid, welcher die Fertigungsklausel "Der Amtsleiter: iA ... " trägt, ist, ohne dass sich Gegenteiliges aus dem Bescheid ergibt, ist dem Magistrat (hier Magistrat der Stadt Linz) und nicht einem anderen Organ, insbesondere nicht dem Bürgermeister zuzurechnen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1984040059.X03