Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1985

Geschäftszahl

84/04/0059

Rechtssatz

Die Unzulässigkeit der Beschwerde einer jur. Person ist in Hinsicht auf eine geltend gemachte persönliche Belästigung auch bei Unzuständigkeit der Erstbehörde gegeben. (Hinweis auf B vom 15.10.1982, 82/04/0052, VwSlg 10856 A/1982)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1984040059.X02