Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1985

Geschäftszahl

84/04/0049

Rechtssatz

Unter "Feilbieten" iS der Paragraphen 53, f GewO 1973 ist eine über das Anbieten hinausgehende und auf den Verkauf von Waren gerichtete Tätigkeit zu verstehen. (Hinweis auf E vom 28.5.1952, 0725/52, VwSlg 2556 A71952)