Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.1984

Geschäftszahl

84/04/0037

Rechtssatz

Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung im Handelsregister unabhängig.