Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.1984

Geschäftszahl

84/04/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/01/0083 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11180 A/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Die Beifügung der Unterschrift oder der Beglaubigung iSd Paragraph 18, AVG 1950 stellt, von den im Schlusssatz dieser Bestimmung angeführten Fällen ausgenommen, ein wesentliches Erfordernis (essentiale) für die Bescheideigenschaft einer behördlichen Erledigung dar.