Verwaltungsgerichtshof
10.04.1984
84/04/0001
Die Tätigkeiten als "Bergbauer, Gastwirt und Ausübung des Kleinhandels" können weder als Tätigkeit im angestrebten Gewerbe noch in einem dem Gewerbe fachlich nahestehenden Berufszweig angesehen werden.
ECLI:AT:VWGH:1984:1984040001.X04