Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.1984

Geschäftszahl

84/04/0001

Rechtssatz

Die Tätigkeiten als "Bergbauer, Gastwirt und Ausübung des Kleinhandels" können weder als Tätigkeit im angestrebten Gewerbe noch in einem dem Gewerbe fachlich nahestehenden Berufszweig angesehen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1984040001.X04