Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1985

Geschäftszahl

84/03/0394

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2163/51 B 13. Jänner 1953 VwSlg 2805 A/1953 RS 1

Stammrechtssatz

Rechtsausführungen, die die Gesetzmäßigkeit (oder Rechtswidrigkeit) des angefochtenen Bescheides unter Einbeziehung von Sachverhaltselementen dartun wollen, die in das angeführte Verfahren nicht einbezogen wurden, sind gemäß Paragraph 41, VwGG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unbeachtlich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

84/03/0395