Verwaltungsgerichtshof
30.01.1985
84/03/0394
GRS wie 2163/51 B 13. Jänner 1953 VwSlg 2805 A/1953 RS 1
Rechtsausführungen, die die Gesetzmäßigkeit (oder Rechtswidrigkeit) des angefochtenen Bescheides unter Einbeziehung von Sachverhaltselementen dartun wollen, die in das angeführte Verfahren nicht einbezogen wurden, sind gemäß Paragraph 41, VwGG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unbeachtlich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
84/03/0395