Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1986

Geschäftszahl

84/03/0251

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0227 E 25. November 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Der VwGG hat auf Grund seiner Prüfungsbefugnis in einem Verfahren übe reine Bescheidbeschwerde nicht zu überprüfen, ob der Akt einer Beweiswürdigung nichtig in dem Sinne ist, dass z.B. eine den Beschwerdeführer belastende Darstellung und nicht dessen Verantwortung den Tatsachen entspricht (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1984030251.X04