Verwaltungsgerichtshof
25.06.1986
84/03/0240
GRS wie 0399/75 E 12. Dezember 1975 RS 1
Für die Verfolgbarkeit eines Beschuldigten ist der Vorhalt des Tuns oder des Unterlassens des Täters, nicht aber auch deren rechtliche Qualifikation innerhalb der Verjährungsfrist maßgebend.