Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1984

Geschäftszahl

84/02/0113

Rechtssatz

Hinsichtlich der Verurteilung wegen Paragraph 7, Absatz eins, StVO ist dem Gebot der Konkretisierung, wie weit rechts ein Kfz-Lenker nun gefahren sei, auch dann entsprochen, wenn Feststellungen getroffen wurden, der Lenker habe den ersten, zweiten oder dritten Fahrstreifen benützt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1984020113.X02