Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1984

Geschäftszahl

84/02/0042

Rechtssatz

Eine Strafverfügung, bei der nur die im Akt befindliche Urschrift, nicht aber die an den Beschuldigten zugestellte Ausfertigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, AVG 1950 unterfertigt war, unterbricht nicht die Verfolgungsverjährung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1984020042.X01