Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1985

Geschäftszahl

84/01/0319

Rechtssatz

Hat das Einigungsamt in einem Rechtstreit zwischen den Parteien des Verwaltungsstrafverfahrens rechtskräftig festgestellt, dass durch Vorlage der Handelsbilanzen der Verpflichtung nach dem Paragraph 108, Absatz 2, ArbVG entsprochen worden ist, so ist damit einer Privatanklage nach dieser Bestimmung der Boden entzogen.