Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1986

Geschäftszahl

84/01/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0015/66 E 27. April 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung der Verfahrensvorschrift des Paragraph 45, Absatz 3, AVG 1950 kann dann nicht herbeigeführt werden, wenn sich der Beschwerdeführer darauf beschränkt hat, diesen Mangel aufzuzeigen, ohne jedoch die dem angefochtenen Bescheide zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen zu bekämpfen und ohne darzulegen, was er vorgebracht hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden wäre.