Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1985

Geschäftszahl

84/01/0140

Rechtssatz

Der VwGH hat schon wiederholt ausgeführt, dass die Behörden des Verwaltungsverfahrens nicht verhalten sind, der Beschwerdeführerin Unterweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten haben, damit ihrem Antrag allenfalls stattgegeben werden könnte. (Hinweis auf E vom 11.4.1984, 83/01/0312)