Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1986

Geschäftszahl

84/01/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1439/76 E 28. Oktober 1976 RS 2

Stammrechtssatz

Jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigter gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur Vorführung, Strafverfolgung und dergl) ist, und zwar auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreichte oder der Beschuldigte keine Kenntnis davon erlangt hat, eine Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, Absatz 2, VStG.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1984010005.X03