Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1986

Geschäftszahl

84/01/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/01/0279 E 14. März 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verstoß gegen die Bestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, steht erst nach Ablauf von 24 Stunden nach Eintreffen des Gastes unter Strafsanktion.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1984010005.X01