Verwaltungsgerichtshof
21.09.1983
83/17/0145
Bei einer zunächst vor dem VfGH eingebrachten, jedoch antragsgemäß dem VwGH abgetretenen Beschwerde handelt es sich um ein und denselben einheitlichen Schriftsatz (Hinweis E 16.11.1979, 2756/77, VwSlg 9970 A/1979).