Verwaltungsgerichtshof
18.09.1987
83/17/0105
Eine Lagerhausgenossenschaft, die Waren auch an Nichtmitglieder verkauft und deren Warensortiment nicht nur landwirtschaftliche Produktionsmittel umfaßt, ist Fremdenverkehrsinteressentin. Einkünfte einer solchen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Einkaufsgenossenschaft und Verkaufsgenossenschaft fallen nicht unter die "Einkünfte aus der Landwirtschaft" iSd sachlichen Befreiungsbestimmung des Paragraph 7, Absatz 3, letzter Satz OÖ FremdenverkehrsG 1965; dies ungeachtet der Mitgliedschaft der Genossenschaft zur OÖ Landwirtschaftskammer.