Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1984

Geschäftszahl

83/16/0161

Rechtssatz

Wenn auch Paragraph 307, Absatz eins, BAO die Verbindung des Wiederaufnahmebescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, so ist doch jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0158).