Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1983

Geschäftszahl

83/16/0125

Rechtssatz

Die Nichterfüllung der in diesem Abgabentatbestand besonders umschriebenen Modalitäten ist als "Nichtstellung" des Begleitscheingutes zu qualifizieren (Hinweis E 20.2.1964, 531/63, VwSlg 3028 F/1964).