Verwaltungsgerichtshof
12.04.1984
83/16/0083
GRS wie 81/16/0031 E 26. November 1981 VwSlg 5631 F/1981 RS 2
Ein übernommenes Wohnbauförderungsdarlehen bildet einen Teil der Gegenleistung und ist solcherart in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer mit einzubeziehen.
Besprechung in:
AnwBl 1985/6, S 313;