Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1985

Geschäftszahl

83/16/0049

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob Dachbodenräume durch entsprechenden Ausbau zu Wohnzwecken geeignet gemacht werden KÖNNTEN, sondern ob sie kraft ihrer Ausstattung hiezu geeignet sind.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1985/12, S 665;