Verwaltungsgerichtshof
21.02.1985
83/16/0049
Es kommt nicht darauf an, ob Dachbodenräume durch entsprechenden Ausbau zu Wohnzwecken geeignet gemacht werden KÖNNTEN, sondern ob sie kraft ihrer Ausstattung hiezu geeignet sind.
Besprechung in:
AnwBl 1985/12, S 665;