Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1983

Geschäftszahl

83/16/0042

Rechtssatz

Ein an den VwGH gerichteter Verfahrenshilfeantrag ist zurückzuweisen, wenn er eine an den VfGH erhobene Beschwerde betrifft, in bezug auf die ein Antrag auf Abtretung gemäß Artikel 144, Absatz 3, B-VG gestellt wurde, er also im Ergebnis auf ein nur möglicherweise später beim VwGH anhängig werdendes Beschwerdeverfahren abzielt, und überdies beim VfGH bereits ein Verfahrenshilfeantrag gestellt wurde.