Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1983

Geschäftszahl

83/16/0021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/16/0003 B 21. April 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Keine Stattgebung des Wiedereinsetzungsantrages (behauptetes Versehen der Sekretärin eines Kanzleikollegen)