Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1984

Geschäftszahl

83/15/0161

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0105 E 14. Februar 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Nichtentrichtung iSd Paragraph 33, Absatz 3, Litera b, FinStrG ist die Nichtentrichtung zu den gesetzlichen Fälligkeitensterminen zu verstehen.