Verwaltungsgerichtshof
19.01.1984
83/15/0084
GRS wie 83/15/0033 E 1. Dezember 1983 VwSlg 5835 F/1983; RS 2
Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd Paragraph 11, UStG 1972 ausgestellt haben muß.